Maskenpflicht
Wir wollen unseren Besucherinnen und Besuchern sowie den Menschen, die auf dem Welterbe arbeiten, ein möglichst großes Maß an Sicherheit bieten. Deshalb besteht bei der Teilnahme an Zollverein-Führungen sowie beim Besuch der Ausstellungen des Ruhr Museums, der Stiftung Zollverein und des Portals der Industriekultur bis auf Weiteres eine Maskenpflicht. Dies gilt auch für Veranstaltungen der Stiftung Zollverein in Innenräumen bis zur Einnahme des Sitzplatzes. Wir empfehlen auch dort weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske.
3G-Regelung entfällt größtenteils
Für den Besuch von Veranstaltungen und Ausstellungen und für die Teilnahme an Führungen ist kein 3G-Nachweis erforderlich, sofern nicht ausdrücklich bekannt gegeben.
Weitere Informationen finden Sie auf www.zollverein.de/corona.
Seine Dauerausstellung widmet sich mit 6.000 Exponaten der faszinierenden Geschichte einer der größten Industrieregionen der Welt – der Entstehung der Kohle vor 300 Millionen Jahren bis zum heutigen Strukturwandel zur Metropole Ruhr. Die Ausstellung verbindet Natur- und Kulturgeschichte und präsentiert Mythen, Bilder und Phänomene des Reviers, die ungeheuren Dimensionen der Erdgeschichte, die lange Geschichte der Industrialisierung ebenso wie ihre Folgen und zukünftige Perspektiven.
Aktueller Corona-Hinweis
Bitte beachten Sie die Vorgaben der derzeit gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Die aktuellen Regelungen je nach Inzidenzstufe vor Ort werden auf www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw aufgeführt.
kostenloser Eintritt für Studierende (unter 25 Jahren) und Anrainer (Bewohner Katernberg, Schonnebeck und Stoppenberg) gegen Vorlage ihres Ausweises
Heiligabend (24.12.), 1. Weihnachtstag (25.12.) und Silvester (31.12.) geschlossen
Maskenpflicht
Wir wollen unseren Besucherinnen und Besuchern sowie den Menschen, die auf dem Welterbe arbeiten, ein möglichst großes Maß an Sicherheit bieten. Deshalb besteht bei der Teilnahme an Zollverein-Führungen sowie beim Besuch der Ausstellungen des Ruhr Museums, der Stiftung Zollverein und des Portals der Industriekultur bis auf Weiteres eine Maskenpflicht. Dies gilt auch für Veranstaltungen der Stiftung Zollverein in Innenräumen bis zur Einnahme des Sitzplatzes. Wir empfehlen auch dort weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske.
3G-Regelung entfällt größtenteils
Für den Besuch von Veranstaltungen und Ausstellungen und für die Teilnahme an Führungen ist kein 3G-Nachweis erforderlich, sofern nicht ausdrücklich bekannt gegeben.
Weitere Informationen finden Sie auf www.zollverein.de/corona.