Maskenpflicht
Wir wollen unseren Besucherinnen und Besuchern sowie den Menschen, die auf dem Welterbe arbeiten, ein möglichst großes Maß an Sicherheit bieten. Deshalb besteht bei der Teilnahme an Zollverein-Führungen sowie beim Besuch der Ausstellungen des Ruhr Museums, der Stiftung Zollverein und des Portals der Industriekultur bis auf Weiteres eine Maskenpflicht. Dies gilt auch für Veranstaltungen der Stiftung Zollverein in Innenräumen bis zur Einnahme des Sitzplatzes. Wir empfehlen auch dort weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske.
3G-Regelung entfällt größtenteils
Für den Besuch von Veranstaltungen und Ausstellungen und für die Teilnahme an Führungen ist kein 3G-Nachweis erforderlich, sofern nicht ausdrücklich bekannt gegeben.
Weitere Informationen finden Sie auf www.zollverein.de/corona.
Die erste Anlaufstelle für alle Besucher des Welterbes Zollverein und Startpunkt vieler Führungen ist das Besucherzentrum Ruhr in der Kohlenwäsche. Hier erhalten Sie Eintrittskarten für das Ruhr Museum, Tickets für die Zollverein-Führungen, die Zollverein-Konzerte und weitere Veranstaltungen. Auch touristische Informationen für die gesamte Metropole Ruhr werden angeboten. Das Team des Besucherzentrums Ruhr steht Ihnen gerne beratend zur Seite.
Das Besucherzentrum Ruhr hat 2020 das Siegel ServiceQualität Deutschland erhalten.
Aktueller Hinweis
Bitte beachten Sie die Vorgaben der derzeit gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Die aktuellen Regelungen je nach Inzidenzstufe vor Ort werden auf www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw aufgeführt.
24., 25. und 31.12. geschlossen
24., 25. und 31.12. geschlossen
Maskenpflicht
Wir wollen unseren Besucherinnen und Besuchern sowie den Menschen, die auf dem Welterbe arbeiten, ein möglichst großes Maß an Sicherheit bieten. Deshalb besteht bei der Teilnahme an Zollverein-Führungen sowie beim Besuch der Ausstellungen des Ruhr Museums, der Stiftung Zollverein und des Portals der Industriekultur bis auf Weiteres eine Maskenpflicht. Dies gilt auch für Veranstaltungen der Stiftung Zollverein in Innenräumen bis zur Einnahme des Sitzplatzes. Wir empfehlen auch dort weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske.
3G-Regelung entfällt größtenteils
Für den Besuch von Veranstaltungen und Ausstellungen und für die Teilnahme an Führungen ist kein 3G-Nachweis erforderlich, sofern nicht ausdrücklich bekannt gegeben.
Weitere Informationen finden Sie auf www.zollverein.de/corona.