Maskenpflicht
Wir wollen unseren Besucherinnen und Besuchern sowie den Menschen, die auf dem Welterbe arbeiten, ein möglichst großes Maß an Sicherheit bieten. Deshalb besteht bei der Teilnahme an Zollverein-Führungen sowie beim Besuch der Ausstellungen des Ruhr Museums, der Stiftung Zollverein und des Portals der Industriekultur bis auf Weiteres eine Maskenpflicht. Dies gilt auch für Veranstaltungen der Stiftung Zollverein in Innenräumen bis zur Einnahme des Sitzplatzes. Wir empfehlen auch dort weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske.
3G-Regelung entfällt größtenteils
Für den Besuch von Veranstaltungen und Ausstellungen und für die Teilnahme an Führungen ist kein 3G-Nachweis erforderlich, sofern nicht ausdrücklich bekannt gegeben.
Weitere Informationen finden Sie auf www.zollverein.de/corona.
Broschüre zum Projekt „Zollverein macht Schule“ mit allen Informationen zu Bildungspartnerschaften
Ausmalbild Mitmachzeche
Ausmalbild Doppelbock
Maskenpflicht
Wir wollen unseren Besucherinnen und Besuchern sowie den Menschen, die auf dem Welterbe arbeiten, ein möglichst großes Maß an Sicherheit bieten. Deshalb besteht bei der Teilnahme an Zollverein-Führungen sowie beim Besuch der Ausstellungen des Ruhr Museums, der Stiftung Zollverein und des Portals der Industriekultur bis auf Weiteres eine Maskenpflicht. Dies gilt auch für Veranstaltungen der Stiftung Zollverein in Innenräumen bis zur Einnahme des Sitzplatzes. Wir empfehlen auch dort weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske.
3G-Regelung entfällt größtenteils
Für den Besuch von Veranstaltungen und Ausstellungen und für die Teilnahme an Führungen ist kein 3G-Nachweis erforderlich, sofern nicht ausdrücklich bekannt gegeben.
Weitere Informationen finden Sie auf www.zollverein.de/corona.