Maskenpflicht
Wir wollen unseren Besucherinnen und Besuchern sowie den Menschen, die auf dem Welterbe arbeiten, ein möglichst großes Maß an Sicherheit bieten. Deshalb besteht bei der Teilnahme an Zollverein-Führungen sowie beim Besuch der Ausstellungen des Ruhr Museums, der Stiftung Zollverein und des Portals der Industriekultur bis auf Weiteres eine Maskenpflicht. Dies gilt auch für Veranstaltungen der Stiftung Zollverein in Innenräumen bis zur Einnahme des Sitzplatzes. Wir empfehlen auch dort weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske.
3G-Regelung entfällt größtenteils
Für den Besuch von Veranstaltungen und Ausstellungen und für die Teilnahme an Führungen ist kein 3G-Nachweis erforderlich, sofern nicht ausdrücklich bekannt gegeben.
Weitere Informationen finden Sie auf www.zollverein.de/corona.
Die tageslicht-durchfluteten Räumlichkeiten sind mit neuester Technik ausgestattet und bieten 25 bis 2.500 Personen eine interessante Kulisse für Veranstaltungen. Die Atmosphäre und architektonische Kraft sind Garanten für außergewöhnliche Events.
Foyer & Club (EG)
Größe: 820 m²
Höhe: 5,00 m
Kapazität: 800 PAX Stehempfang, 400 PAX Bankett (weiteres auf Anfrage)
Grand Hall (OG)
Größe: 1.800 m²
Höhe: 8,00 m
Kapazität: 2.400 PAX Stehempfang, 1.600 PAX Stuhlreihen, 1.400 PAX Bankett, 750 PAX Parlamentarisch
Schalthaus (OG)
Größe: 545 m²
Höhe: 6,85 m
Kapazität Raum 1: 208 PAX Stuhlreihen, 150 PAX Parlamentarisch (weiteres auf Anfrage)
Kapazität Raum 2: 198 PAX Stuhlreihen, 132 PAX Parlamentarisch (weiteres auf Anfrage)
Kapazität Foyer: 120 PAX Stuhlreihen (weiteres auf Anfrage)
Maskenpflicht
Wir wollen unseren Besucherinnen und Besuchern sowie den Menschen, die auf dem Welterbe arbeiten, ein möglichst großes Maß an Sicherheit bieten. Deshalb besteht bei der Teilnahme an Zollverein-Führungen sowie beim Besuch der Ausstellungen des Ruhr Museums, der Stiftung Zollverein und des Portals der Industriekultur bis auf Weiteres eine Maskenpflicht. Dies gilt auch für Veranstaltungen der Stiftung Zollverein in Innenräumen bis zur Einnahme des Sitzplatzes. Wir empfehlen auch dort weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske.
3G-Regelung entfällt größtenteils
Für den Besuch von Veranstaltungen und Ausstellungen und für die Teilnahme an Führungen ist kein 3G-Nachweis erforderlich, sofern nicht ausdrücklich bekannt gegeben.
Weitere Informationen finden Sie auf www.zollverein.de/corona.