art education nature ausstellung barrierefrei bike close-circle facebook family fuehrung gastro greentour kokerei konzert legal mail-circle map money play plus-circle schlaegel shop special tanz-buehne ticket-circle traffic x vortrag whatsapp workshop zeche zeit chevron-down chevron-left chevron-right chevron-up sort calendar close download external-link group index info language list mail menu newrelease pdf place plus search send share slides ticket time triangle-down triangle-up warning-circle warning-triangle zoom-in night photo pinterest vimeo youtube instagram
Besuch planen
Besuch planen
Erleben
Erleben
Eventlocations
Eventlocations
Über Zollverein
Über Zollverein

Hausordnung

Für ein angenehmes Miteinander auf dem UNESCO-Welterbe Zollverein

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

wir heißen Sie herzlich willkommen auf dem UNESCO-Welterbe Zollverein! Für Fragen jeglicher Art stehen Ihnen unsere Pförtnerteams und die Mitarbeiter des Besucherzentrum Ruhr in der Kohlenwäsche sowie an den Infopunkten gerne zur Verfügung. Dort erhalten Sie auch Informationsmaterial und Orientierungshilfen.

Die Stiftung Zollverein als Eigentümerin hat die Aufgabe, das Denkmal Welterbe Zollverein zu erhalten und als Sehenswürdigkeit für Besucherinnen und Besucher zugänglich zu machen. Bitte beachten Sie, dass das gesamte Gelände Privatgelände ist. Damit Ihr Aufenthalt so angenehm wie möglich verläuft, bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten:

Hausordnung

1. Ihre Sicherheit

Bei dem Welterbe Zollverein handelt es sich um eine ehemalige Industrieanlage mit typischen Gleisanlagen, Treppen und Rohretagen. Trotz Schutzvorkehrungen und regelmäßiger Kontrollen können wir, auch aufgrund stetig notwendiger Instandsetzungsarbeiten sowie Baumaßnahmen und des damit verbundenen Baustellenverkehrs, keine vollkommene Sicherheit auf den Wegen und Plätzen erreichen. Bitte achten Sie deshalb selbst auf Schlaglöcher, mögliche Unebenheiten und Stolperkanten.

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Verständnis dafür, dass die Stiftung Zollverein für Sach- und Personenschäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, keine Haftung übernimmt. Das Betreten und Befahren des Welterbes geschieht auf eigene Gefahr. Besonders beim Verlassen der befestigten Wege bitten wir um erhöhte Aufmerksamkeit.

Eingezäunte Geländebereiche dürfen nicht betreten werden, da Lebensgefahr besteht. Zuwiderhandlungen müssen wir zur Anzeige bringen. Auf einigen Flächen und Wegen erfolgt kein oder nur ein eingeschränkter Winterdienst.

2. Rücksichtnahme

Jede Besucherin und jeder Besucher hat das Recht auf unbeschwerten Aufenthalt. Wir bitten alle Gäste, Rücksicht zu nehmen und andere Personen nicht zu belästigen oder zu gefährden – Zuwiderhandlungen müssen wir als Hausfriedensbruch anzeigen.

3. Feuer und Grillen

Das Abbrennen offener Feuer (dazu zählen auch Grillfeuer und pyrotechnische Gegenstände) ist nicht erlaubt.

4. Hunde

Vierbeiner sind auf dem Welterbe willkommen und dürfen auf den Freiflächen gerne mitgeführt werden. Bitte führen Sie Ihren Hund an der kurzen Leine. Bitte helfen Sie uns, das Welterbe sauber zu halten, indem sie etwaige Hinterlassenschaften entfernen. Wir bitten um Beachtung, dass nicht in allen Gebäuden das Mitführen von Tieren erlaubt sind, da es sich zum Teil um Museums- und Ausstellungsräume handelt. Blindenhunde sind davon selbstverständlich ausgenommen.

5. Straßen und Straßenverkehrsordnung (StVO)

Das Befahren des Geländes ist ausschließlich auf den ausgebauten Wegen erlaubt. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt auf den öffentlichen Straßen (Fritz-Schupp-Allee, Martin-Kremmer-Straße, Bullmannaue, Im Welterbe und Kokereiallee) 30 km/h. Auf allen anderen Wegen gilt die Schrittgeschwindigkeit. Bitte rechnen Sie mit Fußgängern, Fahrradfahrern und Kindern und fahren Sie entsprechend vorsichtig. Es gelten die Bestimmungen der StVO.

6. Einschränkungen bei Veranstaltungen

Bei bestimmten Veranstaltungen behält die Stiftung Zollverein sich vor, das Befahren und Betreten des Geländes in bestimmten Bereichen zeitlich einzuschränken. Wir bitten Sie, die tagesaktuellen Hinweise zu beachten.

7. Parkplätze

Bitte nutzen Sie ausschließlich die ausgewiesenen Parkplätze A1, A2, B, C sowie das kostenpflichtige Parkdeck Zollverein. Falsch parkende Autos müssen wir kostenpflichtig entfernen, um die Zufahrten für die Feuerwehr und Rettungskräfte jederzeit zu gewährleisten.

8. Wohnmobile, Zelte etc.

Das Kampieren und Übernachten in Wohnmobilen, Reisemobilen, Zelten u. ä. ist auf dem gesamten Gelände nicht gestattet. Informationen zu Reisemobilstellplätzen in der näheren Umgebung finden Sie im Bereich Anfahrt.

9. Führungen

Führungen über das Gelände werden ausschließlich von der Stiftung Zollverein organisiert und durchgeführt. Wenn Sie an einer Führung teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an den Besucherdienst Zollverein unter besucherdienst@zollverein.de oder Fon 0201 246810.

10. Foto-, Ton- und Filmaufnahmen

Foto-, Ton- und Filmaufnahmen, die nicht ausschließlich privat genutzt werden, bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Stiftung Zollverein. Anfragen richten Sie bitte an filmfoto.genehmigung@zollverein.de.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen allen Gästen einen angenehmen Aufenthalt auf dem UNESCO-Welterbe Zollverein.

Ihre
Stiftung Zollverein

 

Stand: Februar 2020

Kontakt