Mehr als ein Fotomotiv: Der Doppelbock auf dem UNESCO-Welterbe Zollverein erstrahlte am Donnerstag, 20. November 2025, in Blau. Zum Internationalen Tag der Kinderrechte setzte das UNESCO-Welterbe ein weithin sichtbares Zeichen für die Bedeutung und den Schutz der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Zwischen 18 und 22 Uhr gingen auf Zollverein die blauen Lichter am Doppelbock an, damit beteiligte sich das Welterbe an einer weltweiten Aktion des Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF).
„Zollverein – das ist ein Ort für alle. Als Leuchtturm der Region ist das Welterbe zudem ein Standort mit großer Strahlkraft. Genau diese Strahlkraft möchten wir nutzen, um die Relevanz des Schutzes der Rechte von Kindern und Jugendlichen zu verdeutlichen und weiterzutragen. Daher unterstützen wir von Herzen die UNICEF-Aktion zum Internationalen Tag der Kinderrechte“, sagt Christoph Tesche, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Zollverein.
Hintergrund
Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 verabschiedet. Bis heute bildet die Konvention die wichtigste internationale Grundlage für den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern. Rund um den Globus werden daher an diesem Tag Kinder und Jugendliche gemeinsam mit UNICEF aktiv, um auf ihre Rechte aufmerksam zu machen und für ihre Anliegen einzutreten.
Um dies zu verdeutlichen, lassen Unterstützerinnen und Unterstützer am 20. November weltweit bedeutende Bauwerke und Wahrzeichen in blauem Licht, der Farbe der Kinderrechte, erstrahlen. Ob in Australien, Indien, den USA oder Europa – jedes Jahr beteiligen sich hunderte ikonische Gebäude an der globalen Beleuchtungsaktion und tragen die Forderung nach starken Kinderrechten in die Öffentlichkeit. Auch in Deutschland leuchteten wieder zahlreiche Denkmäler und Wahrzeichen blau – darunter der Doppelbock auf dem UNESCO-Welterbe Zollverein.