Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Richtlinie umgesetzt im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e) und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW.
Geltungsbereich dieser Erklärung
Die digitale Barrierefreiheit ist nicht nur ein technischer Ansatz, sondern ein klares Zeichen für ein gesellschaftliches Bewusstsein, das Werte wie Inklusion, Verantwortung und Transparenz fördert. Deshalb ist die Stiftung Zollverein bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit der BITV NRW und dem BGG NRW barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
www.zollverein.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webauftritt unter www.ab-nrw.de ist mit der BITV NRW teilweise vereinbar.
Assistenzsoftware für die digitale Barrierefreiheit
Die Assistenzsoftware Eye-Able® für die digitale Barrierefreiheit verfügt über 25 Funktionen zur individuellen Anpassung digitaler Inhalte an persönliche Bedürfnisse.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind teilweise nicht barrierefrei:
Begründung
Die Stiftung Zollverein arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials des Portals noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstellt am: 24.06.2025
Die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung auf Grundlage der WCAG 2.1 – Level AA unter Nutzung gängiger Testwerkzeuge wie WAVE, axe und Google Lighthouse, durchgeführt im März 2025.
Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 24.06.2025.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit feststellen, teilen Sie uns diese bitte mit.
Sie können hierzu unser allgemeines Kontaktformular verwenden oder eine E-Mail schreiben an info@zollverein.de.
Bei Fragen zur Barrierefreiheit können Sie sich auch direkt an Silke Ladnar-Duckwitz als Ansprechpartnerin für Inklusion auf dem UNESCO-Welterbe Zollverein wenden:
Silke Ladnar-Duckwitz
Telefon 0201 24681-232
E-Mail inklusion@zollverein.de
Schlichtunsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon 030 18 527-2805
E-Mail info@schlichtungsstelle-bgg.de
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf