Die Stiftung Zollverein ist Zuwendungsempfänger öffentlicher Gelder und unterliegt den Vergaberechtsbestimmungen für öffentliche Auftraggeber.
Zur Wahrung der Aufgaben der Stiftung Zollverein werden regelmäßig Bau-, Liefer-, Dienst- und freiberufliche Leistungen gemäß den derzeit gültigen Bestimmungen der VOB (VOB §12 und VOB/A), VGV und UVGO vergeben.